Nachlasspflegschaft
Hinweise für Nachlassgerichte
Wir wickeln in der Kanzlei seit 1999 Nachlasspflegschaften zur höchsten Zufriedenheit der Nachlassgerichte ab. Mit unserem Bürostandort in Münster sind wir in Nordrhein-Westfalen und Süd-Niedersachsen gut aufgestellt und schnell vor Ort.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Dr. Falk Schulz, bürgt als Herausgeber und Mitverfasser des Handbuchs Nachlasspflegschaft, Schriftleiter der NLPrax - Praxiszeitschrift für Nachlasswesen - sowie Initiator und Mitbegründer des Berufsverbandes der Nachlasspfleger, dem BDN e.V., für eine rechtssichere Bearbeitung der Pflegschaften.
Mitarbeiterteam und Büroorganisation sind speziell auf die Pflegschaftsabwicklung ausgerichtet.
Wir bieten Ihnen als Rechtspflegerin und Rechtspfleger bei einer Bestellung zum Nachlasspfleger:
- Übersichtliche und ausführliche Berichterstattung und Rechnungslegung
- Grafische Erbenstammbäume und Urkundenordnung
- Verzicht auf Fahrtkosten bei auswärtiger Bestellung
- Vorlage einer Entlastungserklärung durch die Erben
- Spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über den BDN e.V. zur Minimierung des Haftungsrisikos des Rechtspflegers/der Rechtspflegerin
- Spezielle Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung) über den BDN e.V. zum Schutz des Nachlasses
Wir haben u.a. in folgenden Bereichen der Nachlasssicherung und -verwaltung Spezialwissen aufgebaut:
- Insolvenzvermeidender Gläubigervergleich
- Bezugsberechtigungen zugunsten Dritter bei Lebensversicherungen und Konten
- Abwicklung von Arztpraxen
- Abwicklung von Bauunternehmen
- Abwicklung von Unternehmensanteilen im Nachlass (oHG, KG, GmbH)
- Abwicklung komplexer Fondsbeteiligungen, insbes. Immobilien- und Schiffsfonds
- Abwicklung mit landwirtschaftserbrechtlichem Bezug (HöfeO)
- Abwicklung überschuldeter Immobiliengroßvermögen, auch mit gewerblichen Immobilien
- Umsetzung unvollständig testierter Stiftungen von Todes wegen
In der Erbenermittlung haben wir u.a. in folgenden Ländern ermittelt und entsprechende Kontakte aufgebaut:
- Niederlande
- Belgien
- Großbritannien
- Irland
- Frankreich
- Polen
- Österreich
- Schweiz
- Tschechien und Slowakei
- Schweden
- Russland
- Kanada
- USA
- Brasilien
- Australien
- Irak
Unsere Mitarbeiter verfügen hierzu über die erforderliche Sprachkompetenz (Englisch, Französisch, Polnisch).
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihnen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als Referenz benennen sollen.
Bundesweit stehen wir den Nachlassgerichten gerne in folgenden Spezialfällen zur Verfügung:
- Nachlasssicherung und -verwaltung bei Auslandsvermögen
- Überschuldungsabwicklung bei Immobiliengroßvermögen
- Abwicklung von Unternehmensnachlässen
- Abwicklung komplexer Fondsbeteiligungen, insbes. Immobilien- und Schiffsfonds
- Erbenermittlung mit Auslandsbezug
- Übernahme und Aufarbeitung kompletter Aktenbestände nach Tod oder Entlassung eines Nachlasspflegers
Bei Fragen stehen Ihnen Rechtsanwälte Dr. Falk Schulz und Dr. Torsten Schmitz jederzeit gerne zur Verfügung.