Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Nachlasspflegschaft

Hinweise für Nachlassgläubiger

Bitte haben Sie Geduld bei der Abwicklung: Dem Nachlasspfleger ist der Nachlass  völlig unbekannt. Er muss zunächst intensiv prüfen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen. Hierzu muss er sämtliche Unterlagen auswerten und zahlreichen Schriftverkehr und Ermittlungen führen, bis sich für ihn ein Bild ergibt. Möglicherweise muss er auch ein mehrmonatiges gerichtliches Aufgebot der Nachlassgläubiger beantragen.

Das Gesetz gibt ihm daher ab seiner Bestellung zunächst drei Monate Zeit, in denen er Zahlungen verweigern kann. Bei komplexen Nachlässen reicht diese Zeit meist nicht aus. Eventuell sind noch Rechtsstreitigkeiten zu führen oder vorhandener Nachlass zu bewerten.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderungen schriftlich beim Nachlasspfleger anmelden.

Sollte es sich lediglich um eine Kleinforderung handeln, überlegen Sie ggf. ob sich der zeitliche Aufwand der Geltendmachung noch lohnt, oder ob Sie auf die Forderung verzichten.

Der Nachlasspfleger wird bestrebt sein, Ihnen nach Ende seiner Ermittlung einen wirtschaftlich sinnvollen Vorschlag zu machen, wenn der Nachlass die Nachlassverbindlichkeiten nicht deckt.

Hierbei ist die Nachlassinsolvenz aufgrund der zusätzlichen Kosten im Regelfall die wirtschaftlich schlechteste aller denkbaren Lösungen.

© 2024 Dr. Schulz & Coll.