Unsere Kompetenzfelder
Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Wir setzen den Erblasserwillen um, sei es als Abwicklungsvollstrecker, zur Stiftungsgründung oder als Dauertestamentsvollstrecker für minderjährige, behinderte oder verschuldete Kinder.
Durch die Nachlassgericht werden wir darüber hinaus regelmäßig berufen, wenn der Testamentsvollstrecker sein Amt ablehnt, entlassen wurde oder verstirbt.