Unsere Kompetenzfelder
Verfahrenspflegschaften bei Immobilienveräußerungen
Den Nachlass- und Betreuungsgericht stehen wir bundesweit gerne als Verfahrenspfleger im Verfahren zur Erteilung der nachlass-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung von Verträgen über die Veräußerung von Immobilien zur Verfügung.
Aufgrund unserer Spezialisierung in den Bereichen Nachlasspflegschaft und Immobilienrecht mit 25-jähriger Expertise kennen wir die Fragen, auf die es bei der Genehmigungsfähigkeit ankommt.
Es empfiehlt sich, uns als Verfahrenspfleger noch vor Unterzeichnung des Kaufvertrages mit ins Boot zu holen, um eine Vorabprüfung des Vertragsentwurfs und der Genehmigungsfähigkeit zu ermöglichen. Andernfalls können ggf. zeitraubende Nachbeurkundungen notwendig werden oder der Vertragsschluss sogar scheitern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich als Rechtspfleger/in gerne vorab an Rechtsanwalt Dr. Falk Schulz.