Unsere Kompetenzfelder
Nachlasspflegschaft
Als Nachlasspfleger werden wir regelmäßig von Nachlassgerichten in Nordrhein-Westfalen mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und der Ermittlung der Erben beauftragt.
Darüber hinaus sind wir auch bundesweit Ansprechpartner der Nachlassgerichte, wenn es um komplexe Fragestellungen oder Erbenermittlungen geht, die einen Spezialisten erfordern. Unsere Mitarbeiter verfügen hierzu über die erforderliche Sprachkompetenz (Englisch, Französisch, Polnisch).
Bei der Erfüllung unserer anspruchsvollen Aufgaben für die unbekannten Erben müssen wir vielfältige rechtliche, kaufmännische, organisatorische und genealogische Aspekte berücksichtigen.
Wir haben uns auf dieses Fachgebiet spezialisiert und können aus einem langjährig gewachsenen Erfahrungsschatz und einem Netzwerk herausragender Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich schöpfen.