Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Hinweise für Testatoren

Sie suchen einen vertrauenswürdigen Testamentsvollstrecker, der Ihren letzten Willen umsetzt?

Sie haben keinen Erben und möchten Ihr Vermögen durch ein Stiftung von Todes wegen einem guten Zweck zukommen lassen und benötigen zur Umsetzung einen Testamentsvollstrecker?

Dr. Schulz und Dr. Schmitz werden regelmäßig von verschiedenen Nachlassgerichten zum Testamentsvollstrecker bestellt. Sie sind Testamentsvollstrecker der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT) e.V.

Wir gewährleisten eine kooperative Amtsführung, die Konflikte mit den Erben zu vermeiden versucht, sind aber als neutrale Personen aufgrund der gewonnen Erfahrungen durchsetzungsstark, den testierten Erblasserwillen zu verwirklichen.

Gerne beraten wir Sie bei der diesbezüglichen Testamentsgestaltung und geben Ihnen ausreichend Gelegenheit, uns persönlich kennenzulernen.

Die gilt nicht nur für die auf die Erbauseinandersetzung angelegte Abwicklungs-Testamtensvollstreckung und Testamentsvollstreckung zur Stiftungsgründung, sondern insbesondere auch für Dauertestamentsvollstreckung in folgenden Fällen:

  • Testamentsvollstreckung zugunsten behinderter Kinder;
  • Testamentsvollsteckung zugunsten verschuldeter Erben;
  • Testamentsvollstreckung zum Zusammenhalt größerer Vermögen;
  • Testamentsvollstreckung zum Zusammenhalt wirtschaftlicher Unternehmen.

Ein wichtiger Aspekt sollte bei Ihrer Auswahl auch sein, dass wir über einen speziellen Versicherungsschutz für Vermögensschäden bei Testamentsvollstreckungen verfügen, auch wenn wir diesen bisher noch nie in Anspruch nehmen mussten. Dieser gilt für Mitglieder des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. und geht erheblich über den Umfang üblicher Versicherungen (auch von Rechtsanwälten) hinaus. Weiterhin verfügen wir über eine spezielle Vertrauensschadenversicherung (Kautionsversicherung) über den BDN e.V. zum Schutz des Nachlasses.

Bei Fragen stehen Ihnen Rechtsanwälte Dr. Falk Schulz und Dr. Torsten Schmitz jederzeit gerne zur Verfügung.

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