Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Nachlassverwaltung

Hinweise für Erben

Sind mehrere Miterben vorhanden, können diese die Nachlassverwaltung nur gemeinschaftlich beim Nachlassgericht beantragen.

Das Gericht ist bei der Auswahl des Nachlassverwalters nicht an einen Vorschlag der Erben gebunden.

Sie können aber bei Gericht anregen, dass wir bestellt werden. Verweisen Sie bitte in diesem Fall auf unsere Referenzen, die auf dieser Website dargestellt sind.

Ein wichtiger Aspekt sollte für Sie als Erbe sein, dass wir über einen speziellen Versicherungsschutz für Vermögensschäden bei Nachlassverwaltungen verfügen, auch wenn wir diesen bisher noch nie in Anspruch nehmen mussten. Dieser gilt für Mitglieder des Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V. und geht erheblich über den Umfang üblicher Versicherungen (auch von Rechtsanwälten) hinaus.

Weisen Sie ggf. das Gericht darauf hin, dass Sie bei der Auswahl des Nachlassverwalters auf diesen Versicherungsschutz besonderen Wert legen, da Ihnen dies im Ernstfall eine Schadensersatzmöglichkeit gibt. Ihnen steht bei Nichtbeachtung dieses Aspekts ein Beschwerderecht gegen die Auswahl des Nachlassverwalters durch das Gericht zu.

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