Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Nachlassmanagement

für Erben/Erbengemeinschaften

Sie sind Alleinerbe eines unübersichtichen Nachlasses und mit der wirschaftlichen Abwicklung überfordert?

Sie sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft, leben weit verstreut und ggf. sogar im Ausland und wollen die professionelle Nachlassabwicklung gemeinschaftlich und einvernehmlich in die vertrauensvollen Hände eines neutralen Dritten geben?

Wir übernehmen für Sie bundesweit und international die gesamte Nachlassabwicklung aus einer Hand.

Als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker haben wir ein breites und langjährig erworbenes Know-how bei der wirtschaftlichen Abwicklung von Nachlässen. Als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Erbrecht verfügen wir darüber hinaus über die notwendige juristische Expertise.

Wir können dabei auf unser Netzwerk von Kooperationspartnern und Spezialisten zurückgreifen:

- Sachverständige für die Bewertung von Antiquitäten, Kunst, Schmuck
- Sachverständige für die Bewertung von Briefmarken und Münzen
- Sachverständige für die Bewertung von Immobilien
- Spezialisten für geschlossene Fondsbeteiligungen
- Spezialisten für Immobilienversicherung von Leerstandsobjekten
- Immobilienüberwachung und -verwaltung
- Entrümpelung

Wir überwachen die finanzielle Abwicklung des kompletten Nachlasses und rechnen Ihnen gegenüber transparent ab, wie wir es auch dem Nachlassgericht gegenüber bei einem gerichtlichen Auftrag tun.

Sie vergüten diese Dienstleistung im Regelfall auf Grundlage der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins für Testamentsvollstrecker.

Als einer der wenigen Anbieter verfügen wir über eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für das Nachlassmanagement, das von den üblichen Rechtsanwaltsversicherungen am Markt nicht abgedeckt wird. Insofern besteht auch keine Notwendigkeit für Sie, sich auf haftungsbeschränkende Konstrukte von anderen Anbietern einzulassen, die ihrer Tätigkeit aus diesem Grund nur als GmbH oder UG anbieten.

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