Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Beratung

Die Beratung durch einen Anwalt ist, ebenso wie die Erstberatung, in § 34 RVG geregelt.

Vereinbarung eines Pauschalhonorar oder einer Stundenvergütung

Das RVG sieht für die Beratungstätigkeit des Anwalts vor, dass der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. In Betracht kommt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, welches sich bei überschaubaren und weniger zeitintensiven Tätigkeiten anbietet, beispielsweise bei der Beratung und Errichtung des Entwurfs für ein einfaches Testament. Bei zeitlich umfangreichen und schwierigen Tätigkeiten vereinbaren wir ein Zeithonorar.

Wie hoch ist der Stundensatz bei einer Stundenvergütung?

Unser Stundensatz richtet sich nach der Schwierigkeit und dem Wert der betreffenden Sache.
Er liegt zwischen 250 € bis 300 € (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer).

Was umfasst die Beratung?

Die Beratung geht über die Erstberatung hinaus und umfasst die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft, die über eine allgemeine Auskunft hinaus geht.

Wann endet die Beratung?

Sobald dem Rechtsanwalt ein Prozessauftrag erteilt wird oder er gegenüber Dritten tätig wird, befindet sich das Mandat im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung.

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