Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Aktuelles

 
17.04.2024

Dr. Hartmut Pollmann-Stiftung anerkannt

Dr. Schmitz als Vorstandsvorsitzender

Freuten sich über die Anerkennung der Dr. Hartmut Pollmann-Stiftung (v.l.): Marianne Göhausen, Katrin Dagott, Regierungspräsident Andreas Bothe und Dr. Torsten Schmitz           © Bezirksregierung Münster

Regierungspräsident Andreas Bothe hat heute (17. April) die Anerkennungsurkunde für die gemeinnützige „Dr. Hartmut Pollmann-Stiftung“ an die Vertreter:innen des Stiftungsvorstandes, Marianne Göhausen und Dr. Torsten Schmitz sowie die Vertreterin des Beirats, Katrin Dagott, überreicht.

Dr. Hartmut Pollmann, selbst Hämophilie-Patient, hatte sein Leben mit ganzer Leidenschaft und außergewöhnlich mutigem Engagement der Behandlung von Patienten mit Gerinnungsstörungen gewidmet. Hämophilie ist eine Erbkrankheit, die hauptsächlich bei Männern schon mit Geburt auftritt und dazu führt, dass das Blut nicht oder nur langsam gerinnt. In seinem Testament hat Dr. Hartmut Pollmann festgelegt, dass eine Stiftung gegründet werden und sein Vermögen dieser zukommen soll. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens jeweils auf dem Gebiet der Hämophilie-Therapie. Das anfängliche Stiftungsvermögen beträgt knapp 8 Millionen Euro.

Der Regierungspräsident freut sich über die Gründung der Stiftung und ihren Zweck. „Es ist mir eine Ehre, Ihnen heute diese Anerkennungsurkunde überreichen zu dürfen. Stiftungen sind eine feste Säule unserer Gesellschaft. Die Weiterentwicklung der Hämophilie-Therapie ist für alle Betroffenen von unermesslichem Wert“, so Andreas Bothe.

Die Dr. Hartmut Pollmann-Stiftung ist mit ihrer Anerkennung die 237. Stiftung in der Stadt Münster und die 730. Stiftung im Regierungsbezirk Münster.

Quelle: Pressemeldung der Bezirksregierung Münster



11.12.2023

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

6. Auflage erschienen

Das Handbuch bietet allerhöchste Aktualität in punkto Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Insbesondere das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das auch erbrechtliche Problemstellungen rund um den minderjährigen bzw. nicht mehr geschäftsfähigen Erben regelt, sowie das zum 1.7.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und das zum 1.1.2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sind bereits vollständig eingearbeitet. Abgedeckt ist das gesamte Erbrecht vor und nach dem Erbfall bei In- und Auslandsfällen sowie das Verfahrens- und Steuerrecht.

Das Handbuch ist vom ersten Erscheinen an dezidiert auf die Bedürfnisse der Beraterinnen und Berater in Erbschaftsangelegenheiten zugeschnitten und immer weiter optimiert worden. Stets geht es von praxistypischen Beratungssituationen aus, anhand derer systematisch Lösungs- und Gestaltungsvorschläge entwickelt werden. So ist durchgehend ein enger Zusammenhang zwischen typischen Praxisfragen und gründlichem rechtlichem Hintergrundwissen dazu gewährleistet.

Zahlreiche Beraterhinweise und Formulierungsvorschläge, Checklisten und Berechnungsbeispiele ergänzen die Darstellung und geben dem Leser die Gewissheit, stets "nahe am Problem" informiert zu werden.

Dr. Schulz hat folgende Kapitel übernommen:

  • Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung
  • Sozialrechtlicher Zugriff auf das Erbe

Dr. Schmitz hat folgendes Kapitel übernommen:

  • Vermächtnis


05.05.2023

Vortrag von Dr. Schulz

13. Bochumer Erbrechtssymposium

Auf Einladung des Vereins Hereditare Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. hielt Herr Dr. Schulz auf Einladung von Prof. Dr. Karlheinz Muscheler auf dem 13. Bochumer Erbrechtssymposium am 05.05.2023 mit dem Leitthema

„Der Erbfall als Ernstfall – Erbrecht unmittelbar nach dem Ernstfall“

einen Vortrag zum Thema:

„Dringende Geschäfte nach dem Erbfall".

Der Beitrag wird auch veröffentlicht in Hereditare 13 (2024), Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht

Einzelheiten und Programm



16.12.2019

Publikationen in der NLPrax

Praxiszeitschrift für Nachlasswesen

Die NLPrax ist eine praxisbezogene Zeitschrift für das Nachlasswesen und liefert Spezialwissen in den Bereichen Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement.

Im Heft 3-2019 hat Dr. Falk Schulz folgende Beiträge publiziert:

  • Die Auswahl des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht
  • Checkliste für die Wintersicherung bei Immobilien
  • Anmerkung zu OLG Hamburg v. 4.7.2018 - 2 W 23/18 zur Nachlasspflegschaft bei schwebendem Entlassungsverfahren des Testamentsvollstreckers
  • Anmerkung zu OLG Hamm v. 24.4.2018 - 20 U 135/18 zu offenkundigen Mängeln im Valutaverhältnis einer Lebensversicherung
  • Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg v. 18.9.2019  - 16 L R 74/18 zur Geltendmachung von Rentenansprüchen durch den Nachlasspfleger


15.07.2019

Publikationen in der NLPrax

Praxiszeitschrift für Nachlasswesen

Die NLPrax ist eine praxisbezogene Zeitschrift für das Nachlasswesen und liefert Spezialwissen in den Bereichen Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement.

Im Heft 2-2019 finden Sie folgende Beiträge aus unserer Kanzlei:

Dr. Torsten Schmitz

  • Arbeitsrechtliche Bezüge in der Nachlasspflegschaft - Teil 1: der Erblasser als Arbeitnehmer

Alice Weinlich

  • Ermittlungen beim Internationalen Suchdienst (ITS), jetzt Arolsen Archives


Dr. Falk Schulz

  • Musterantrag auf Erteilung einer Stop-Loss Genehmigung zum Wertpapierverkauf 
  • Anmerkung zu BSG v. 20.2.2019 - GS 1/18 zum Rentenrückruf vom Erblasserkonto nach Kontoauflösung
  • Anmerkung zu OLG Köln v. 12.12.2018 - 16 U 129/16 zur Fäligkeit der Testamentsvollstreckervergütung 


12.04.2019

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

5. Auflage erschienen

Dieses etablierte Standardwerk stellt alle Bereiche der erbrechtlichen Materie systematisch, klar strukturiert und übersichtlich dar. Es ist perfekt auf die Bedürfnisse des Beraters in Erbschaftsangelegenheiten abgestimmt. Mit allen Entwicklungen im Erbrecht: von der Neuregelung der Erbschaftsteuer im Bereich der Unternehmensnachfolge bis hin zu den neuesten Entscheidungen des BGH zum digitalen Nachlass und zur Patientenverfügung.

Das Besondere: Die an typischen Mandatssituationen orientierte Darstellung gibt dem Praktiker die Gewissheit, stets „nahe am Problem“ informiert zu sein. Das Autorenteam gibt rechtssichere Lösungen und interessengerechte Gestaltungsvorschläge an die Hand. Mit dem Praxis-Handbuch wird die Rechtssicherheit in Erbschaftsangelegenheiten erhöht.

Dr. Schulz hat folgende Kapitel übernommen:

  • Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung
  • Sozialrechtlicher Zugriff auf das Erbe

Dr. Schmitz hat folgendes Kapitel übernommen:

  • Vermächtnis


01.03.2019

Dr. Schulz Schriftleiter der NLPrax

Praxiszeitschrift für Nachlasswesen

Ab März 2019 erscheint die NLPrax dreimal jährlich als Mitteilungsblatt des Berufsverbandes Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e.V.

Die NLPrax ist eine praxisbezogene Zeitschrift für das Nachlasswesen und liefert Spezialwissen in den Bereichen Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement.

Die Zeitschrift richtet sich an Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassrichter, Nachlassrechtspfleger, Rechtsanwälte und Notare.

Sie wird an alle Mitglieder des BDN e.V. sowie bundesweit an alle Nachlassgerichte, Oberlandesgerichte, das BayObLG, den BGH, an alle juristischen Universitätsfakultäten sowie Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltung mit dem Studiengang "Rechtspflege" verteilt. Die Fachzeitschrift erscheint mit einer Auflage von 2.500 (Frühjahr- und Herbstausgabe) bis 2.000 Exemplaren (Sommerausgabe).

Dr. Falk Schulz betreut die Zeitschrift als Schriftleiter und hat in der Erstausgabe folgende Beiträge beigesteuert:

  • Anordnungsvoraussetzungen der Nachlasspflegschaft
  • Sicherung von Kraftfahrzeugen
  • Anmerkung zu BGH v. 31.10.2018 - XII ZB 300/18 - Verwaltung von Verfügungsgeldern auf Sammelanderkonten
  • Anmerkung zu AG Mönchengladbach-Rheydt v. 29.11.2018 – 12 VI 497/17 - Bestätigung über das Nichterlöschen der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

Unsere Büroleiterin, Frau Alice Weinlich, hat folgenden Beitrag beigesteuert:

  • Ermittlungen bei der Deutschen Dienststelle (WASt)


30.11.2018

Vortrag von Dr. Schulz

11. Rheinisches Erbrechtsforum in Köln

Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwaltAkademie in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein eine Plattform für den fachlichen Austausch unter Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu erbrechtlichen Fragestellungen.

Herr Dr. Schulz ist eingeladen worden, zu ausgewählten Fragen der Nachlasspflegschaft zu referieren.

Die Veranstaltung findet am 30.11.2018 in Köln statt.



16.11.2018

Vortrag von Dr. Schulz

11. Norddeutsches Erbrechtsforum in Hamburg

Mit dem Norddeutschen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwaltAkademie in Kooperation mit dem Hamburgischen Anwaltverein eine Plattform für den fachlichen Austausch unter Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu erbrechtlichen Fragestellungen.

Herr Dr. Schulz ist eingeladen worden, zu ausgewählten Fragen der Nachlasspflegschaft zu referieren.

Die Veranstaltung findet am 16.11.2018 in Hamburg statt.



06.12.2016

Handbuch Nachlasspflegschaft

2. Auflage erschienen

Die 2. Auflage des Handbuchs Nachlasspflegschaft ist aktuell erschienen.

Das Buch wurde aktualisiert und wesentlich erweitert u.a. um die Kapitel "Unternehmen und Gesellschaftsbeteilgungen im Nachlass" und "Nachlassverwaltung".

Herausgeber und Mitautor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Falk Schulz.



01.05.2015

Wohnungsbaurecht

Dr. Schmitz als neuer Mitkommentator

Dr. Schmitz gehört seit Frühjahr 2015 zum Kreis der Kommentatoren des im Wingen Verlag erschienenen Standardwerks "Wohnungsbaurecht", herausgegeben von Fischer-Dieskau, Pergande und Schwender. Er kommentiert dort im BGB-Mietrecht die §§ 563 ff. BGB (Kapitel Wechsel der Vertragsparteien).

"Wohnungsbaurecht" hat durch die Fachkompetenz seiner Kommentatoren wegen der Kommentierung ohne ein "wenn" und "aber" eine einzigartige Stellung erhalten: Gerichte und Behörden beziehen sich ständig auf diesen Kommentar. In höchstrichterlichen Entscheidungen wird Wohnungsbaurecht immer wieder zitiert und die Auslegung der Kommentatoren bestätigt.



10.02.2015

Publikation in der ZEV

Dr. Schulz und Dr. Schmitz zur Kontoführung des Nachlasspflegers

Die Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) hat im Heft 2/2015 den Fachbeitrag von Dr. Schulz und Dr. Schmitz zum Thema "Die Kontoführung des Nachlasspflegers" veröffentlicht.



21.03.2014

Vortrag von Dr. Schulz

7. Deutscher Nachlasspflegschaftstag in Leipzig

In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), dem Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR), dem Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN), dem Verband Deutscher Rechtspfleger (VdR), dem Rechtspflegerforum und dem ZErb-Verlag findet der von der Hoerner Bank AG veranstaltete 7. Deutsche Nachlasspflegschaftstag am 21. März 2014 in Leipzig statt.

Dr. Schulz hielt dort einen Vortrag zum Thema: "Die Überwachung des Nachlasspflegers durch das Gericht".

Einen Tagungsbericht finden Sie in ZErb vom 01.06.2014, Heft 06, Seite 162 f. und im Rechtspflegerblatt vom 16.09.2014, Heft 04, Seite 57 f.



07.06.2013

Vortrag von Dr. Schulz

4. Bochumer Erbrechtssymposium

Auf Einladung des Vereins Hereditare Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. hielt Herr Dr. Schulz auf Einladung von Prof. Dr. Karlheinz Muscheler auf dem 4. Bochumer Erbrechtssymposium am 07.06.2013 einen Vortrag zum Thema:

"Der Pfleger im Erbrecht: Nachlasspfleger und sonstige Pfleger".

Der Beitrag ist auch veröffentlicht in Hereditare 4 (2013), Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Seite 61 ff.

Einzelheiten und Programm


 
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