Rechtsanwälte | Fachanwalt für Erbrecht
Kanzlei für Nachlasspflegschaft & Testamentsvollstreckung

Erstberatung

Die Erstberatung ist in § 34 RVG geregelt.

Was kostet die Erstberatung?

Für die Erstberatung berechnen wir 226,10 € (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer).

Was umfasst die Erstberatung?

Das Gesetz unterscheidet zwischen Erstberatung und Beratung. Damit wird deutlich, dass ein erstes Gespräch nicht immer eine Erstberatung ist, sondern durchaus auch als Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt ausgestaltet sein kann.

Die Erstberatung wird als "pauschale, überschlägige Einstiegsberatung" verstanden (BGH vom 03.05.2007, I ZR 137/05). In der Erstberatung wird der Rechtsanwalt erstmals über das Anliegen informiert. Im Rahmen einer verantwortungsbewussten und kompetenten Beratung liegt es daher in der Verantwortung des Rechtsanwalts, keine übereilten Auskünfte zu erteilen oder Prognosen abzugeben.

Da unsere Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts liegt, können wir viele Ihrer Fragen bereits in einem Erstberatungsgespräch beantworten. Die Beantwortung spezifischer Einzelfallfragen oder auch Fragen zur taktischen Vorgehensweise lassen sich hingegen selten in einem Erstgespräch beantworten. Maßnahmen, die im Anschluss ergriffen werden müssen oder sollen, sind folglich nicht von der Erstberatung umfasst. Dazu gehört insbesondere auch, wenn der Anwalt sich bezüglich spezieller Fragen erst sachkundig machen muss oder aber den Gesprächsinhalt schriftlich zusammenfassen soll.

Wie lange dauert das Erstberatungsgespräch?

Ein Erstberatungsgespräch dauert bei uns im Regelfall ein Stunde. Es ist günstig, wenn Sie uns maßgebliche Unterlagen des Falles vorab zur Durchsicht zur Verfügung stellen.

Sollten Sie wegen der Kostenhöhe für ein erstes Gespräch unsicher sein, fragen Sie. Wir stehen Ihnen selbstverständlich vorab telefonisch zur Verfügung.

© 2024 Dr. Schulz & Coll.